Corona - Aktuelles für Unternehmen

30.11.2021 -  Informationen zu Unterstützungsleistungen gegen die Auswirkungen der Coronakrise 
© Region Hannover
Hinweis

Für Anliegen und Fragen, die sich aus der Corona-Krise ergeben, wenden Sie sich bitte an die nachfolgenden Mailadressen. Bitte geben Sie auch eine Telefon-Nummer an, unter der wir Sie erreichen können.

wirtschaftsfoerderung@region-hannover.de

coronahilfe@hannoverimpuls.de

Rückzahlungspflichten für Corona-Soforthilfen

Nach Ablauf des Förderzeitraums der Niedersachsen-Soforthilfe Corona sind die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Förderzeitraum zu prüfen. Ergibt diese Überprüfung, dass Sie durch die Soforthilfe mehr Geld erhalten haben, als Ihnen zusteht, so ist der zu viel gezahlte Betrag grundsätzlich zurückzuzahlen. 

Ausführliche Informationen und Erläuterungen zum Vorgehen finden Sie auf der Website der NBank

Unterstützungsprogramme im Überblick

Hinweis Förderprogramme

Aktuelle Informationen zu laufenden Anträgen und Programmen finden Sie jeweils auch auf den Seiten der NBank unter

NBank - Übersicht zu den niedersächsischen Corona-Sonderprogrammen

Anträge zu den nachfolgenden Programmen sind bitte direkt bei den zuständigen Institutionen zu stellen. Die Wirtschaftsförderung kann keine Anträge annehmen.

Unterstützungsprogramme im Überblick

Überbrückungshilfe III PLUS des Bundes

Mit der Überbrückungshilfe III Plus unterstützt die Bundesregierung im Förderzeitraum Juli bis Dezember 2021 alle von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler bei der Deckung von betrieblichen Fixkosten ab einem Umsatzrückgang von 30 Prozent. Die Konditionen entsprechen denen der Überbrückungshilfe III.

Die Überbrückungshilfe III Plus umfasst die Fördermonate Juli bis Dezember 2021 und gewährt Abschlagszahlungen in Höhe von 50 Prozent der beantragten Fördersumme bei Erstantragstellung (maximal 100.000 Euro pro Monate).

Zusätzlich wird eine Restart-Prämie gewährt. Die Antragstellung erfolgt über prüfende Dritte.

Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge zum Förderzeitraum Juli bis Dezember wurden bis zum 31. März 2022 verlängert. Seit 22. Oktober 2021 können prüfende Dritte auch die Kontoverbindung ändern.

Neu: Anträge können noch bis zum 31.03.2022 gestellt werden.

Informationen zu den Änderungen finden Sie auf der Webseite des Bundes.

Neustarthilfe PLUS

Die Neustarthilfe Plus schließt mit höheren Vorschüssen an die Neustarthilfe an und umfasst die Förderzeiträume 1. Juli bis 30. September und 1. Oktober bis 31. Dezember 2021. Die Förderbedingungen für beide Förderzeiträume sind identisch. Die Neustarthilfe Plus unterstützt weiterhin Soloselbstständige, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, unselbstständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten mit bis zu 4.500 € und Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften mit bis zu 18.000 € bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie.

Die Antragsfristen für die zwei Förderzeiträume Juli bis September 2021 sowie Oktober bis Dezember 2021 wurden bis zum 31. März 2022 verlängert.

Wichtig: Die beiden Förderzeiträume müssen separat beantragt werden.

Neu: Anträge können noch bis zum 31.März 2022 gestellt werden.

Mehr erfahren zu Neustarthilfe Plus Juli bis September 2021.

Mehr erfahren zu Neustarthilfe Plus Oktober bis Dezember 2021.

Niedersachsen-Schnellkredit für kleine und mittlere Unternehmen

Mit dieser Förderung unterstützen das Land Niedersachsen und die NBank kleine und mittlere Unternehmen in Niedersachsen, die im Zusammenhang mit der aktuellen Corona-Pandemie in vorübergehende Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind.

Anträge können noch bis zum 23.12.2021 über die Hausbank bei der NBank gestellt werden.

Informationen zum Programm auf der Seite der NBank

KfW-Corona-Hilfe: Kredite für Unternehmen

Ab dem 15.04. (nach Genehmigung der EU-Kommission) können Sie bei Ihrer Bank oder Sparkasse den neuen KfW-Schnellkredit 2020 beantragen – oder weiterhin einen der bestehenden Kredite zur KfW-Corona-Hilfe

Der KfW-Schnellkredit 2020 richtet sich an Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind. Der Kredit kann für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) verwendet werden und ist zu 100 % abgesichert durch eine Garantie des Bundes. Das erhöht Ihre Chance deutlich, eine Kreditzusage zu erhalten.

Anträge können noch bis zum 31.12.2021 gestellt werden.

Niedersachsen-Schnellkredit für kleine und mittlere Unternehmen

Mit dieser Förderung unterstützen das Land Niedersachsen und die NBank kleine und mittlere Unternehmen in Niedersachsen, die im Zusammenhang mit der aktuellen Corona-Pandemie in vorübergehende Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind.

Direktzugriff auf die Informationen zum Programm auf der Seite der NBank

KfW-Corona-Hilfe: Beteiligungsfinanzierung für Start-ups und kleine Unternehmen

Die KfW-Beteiligungsfinanzierung richtet sich an Start-ups und kleine Unternehmen, die bis zum 31.12.2019 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten waren oder sich nicht in einem Insolvenzerfahren befanden oder keine Rettungs- und Umstrukturierungshilfen erhielten. 

Die Unterstützung erfolgt als individuelle Mezzanine- oder Beteiligungsfinanzierung – mit einem öffentlichen Förderanteil von max. 1.800.000 Euro. Die Finanzierung unterliegt den Regeln zu den EU-Kleinbeihilfen und ist durch eine Garantie des Bundes abgesichert. Dabei übernimmt die KfW das Bankenrisiko – das erhöht Ihre Chance deutlich, eine Zusage zu erhalten.

Anträge können noch bis zum 30.12.2021 gestellt werden.

Entlastung Ausbildungsbetriebe

Wenn Sie in Ihrem Unternehmen bestehende Ausbildungsverträge verlängern, zusätzliche Ausbildungsplätze schaffen oder als Kleinbetrieb mindestens eine/n Auszubildende/n einstellen, unterstützt Sie diese Prämie in Höhe von 500 € bzw. 2.000 €.

Kleinbetriebe bis 10 Mitarbeiter erhalten darüber hinaus einmalig 4.000 Euro bei Abschluss mindestens eines Ausbildungsvertrages.

Ziel der Prämie ist, die betriebliche Ausbildung in der angespannten Situation, bedingt durch die Covid-19-Pandemie, zu unterstützen und zu entlasten.

Anträge können noch bis zum 31.10.2022 gestellt werden.

Direktzugriff auf die Informationen zum Programm auf der Seite der NBank

Hilfe bei der Anstragstellung

Sprechen Sie uns an - gern helfen wir Ihnen bei der Vorbereitung der Antragstellung: wirtschaftsfoerderung@region-hannover.de

An wen kann ich mich als Gründerin oder Gründer wenden, wenn ich Fragen zu den Corona-Hilfen habe?

Einige geplante Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen sind auch geeignet, Gründerinnen und Gründer sowie jungen Unternehmen in der Corona-Krise zu helfen. Zusätzlich gibt es Möglichkeiten, das eigene Geschäftsmodell an die aktuelle Situation anzupassen. Individuelle Unterstützung bietet das Team Gründung & Entrepreneurship von hannoverimpuls unter der Email-Adresse coronahilfe@hannoverimpuls.de oder telefonisch unter (0511) 300333700.

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