Beschleunigtes Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG
Sie möchten eine qualifizierte Fachkraft aus dem Ausland beschäftigen und den Prozess bis zur Visumserteilung effizient gestalten? In vielen Ländern kommt es aufgrund hoher Nachfrage zu Verzögerungen bei der Terminvergabe und Visumbearbeitung durch die deutschen Auslandsvertretungen.
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG wurde eingeführt, um die Einreise von ausländischen Fachkräften zu erleichtern und zu beschleunigen. Arbeitgeber*innen können – mit einer entsprechenden Vollmacht der Fachkraft – das Verfahren bei der zuständigen Ausländerbehörde einleiten. Diese übernimmt dabei eine koordinierende Rolle im gesamten Ablauf.
Erklärvideo - Das beschleunigte Fachkräfteverfahren von Make it in Germany
Zuständigkeit der Ausländerbehörde
Die Zuständigkeit der Ausländerbehörde richtet sich nach dem Standort der Betriebsstätte, an dem die Fachkraft eingesetzt werden soll (§ 31 Abs. 4 AufenthV).
Bitte beachten Sie: Die Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens ist mit Kosten verbunden. Die gesetzlich festgelegte Gebühr beträgt 411,00 € (§ 47 Abs. 1 Nr. 15 AufenthV).
- Antragstellung bei der Stadt Hannover erfolgt über das Serviceportal der Stadt (Online Services → Antrag für Arbeitgeber zum beschleunigten Fachkräfteverfahren) oder per E-Mail an fachkraefteverfahren-abh@hannover-stadt.de
- Antragstellung bei der Region Hannover erfolgt über das Serviceportal der Region (unter 3. Beschleunigtes Fachkräfteverfahren) oder per E-Mail an 33.31@region-hannover.de.
Unterstützung bei der Antragstellung
Das Welcome Center der Region Hannover, die Industrie- und Handelskammer Hannover (IHK) sowie die Handwerkskammer (HWK) Hannover stehen Unternehmen bei Fragen rund um das beschleunigte Fachkräfteverfahren unterstützend zur Seite.
Im Rahmen einer Erstberatung informieren die genannten Stellen über die Voraussetzungen, den Ablauf und die notwendigen Unterlagen. Zudem erhalten Arbeitgeber*innen praktische Unterstützung bei der Vorbereitung und Einreichung des Antrags.
Kontakt
Tornike Murtskhvaladze
Region Hannover
Beschäftigungsförderung
Fachbereich Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

Tatia Chkhenkeli
Region Hannover
Beschäftigungsförderung
Fachbereich Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung
