Management-Summary

Zusammenfassung der Entwicklung der gewerblichen Flächennachfrage und des Flächenangebots 2025
Ziel des jährlichen Gewerbeflächenmonitorings für den Wirtschaftsstandort Region Hannover ist die Erfassung, Aufbereitung sowie Bewertung der gewerblichen Flächenumsätze und des Angebots an verfügbaren und geplanten Gewerbe- und Industrieflächen.

Die Erstellung des Monitorings erfolgt in einer engen Kooperation mit den Städten und Gemeinden der Region Hannover.

Neben der kontinuierlichen Zusammenarbeit im Bereich des Ansiedlungsmanagements werden in regelmäßigen Abständen gemeinsam mit der Regionalplanung und den Kommunen auch „Leitlinien für die Gewerbeflächen-entwicklung“ im Sinne eines Handlungsrahmens für die mittelfristige regionale Flächenentwicklung erarbeitet.

Nur durch eine gemeinsame, kommunal abgestimmte Flächenentwicklung kann langfristig ein marktgerechtes Flächenangebot mobilisiert werden. Die sich in den letzten Jahren verschärfenden Flächenengpässe machen deutlich, dass der Nutzung von Brachflächen- und Innenentwicklungspotenzialen noch mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden muss.

Die Regionsversammlung hat dazu bereits im Jahr 2019 ein Regionales Gewerbeflächeninvestitionsprogramm (REGIP) verabschiedet. Ziel des REGIP ist nicht nur die Unterstützung der Kommunen bei Planung und Entwicklung weiterer Gewerbeflächen, sondern vor allem die Förderung nachhaltiger Flächenentwicklung und Brachflächenrevitalisierung.

 

Der Gesamtumsatz baureifer Gewerbegrundstücke beträgt 2024 insgesamt 19,4 ha und ist damit gegenüber 2023 (34,6 ha) deutlich gesunken. Der Wert liegt unter dem langjährigen Mittel von 61 ha. In der bis 1992 zurückgehenden Datenreihe weist das Jahr 2024 den geringsten Flächenumsatz auf.

Mit dem deutlich gesunkenen Flächenumsatz geht einher, dass auch die Anzahl der Verkaufsfälle zurückgegangen ist. Das Jahr 2024 verzeichnet mit 33 Fällen auch hier den geringsten Wert der Datenreihe. Diese Entwicklung dürfte ihre Ursache neben dem zunehmend knapper werdenden Flächenangebot auch im nach wie vor konjunkturell und geopolitisch herausfordernden Umfeld haben.

Den höchsten Flächenumsatz verzeichnet die Landeshauptstadt Hannover mit 7,1 ha, gefolgt von Springe (3,9 ha) und Wunstorf (1,9 ha). Den vierten Platz teilen sich Uetze und Isernhagen mit einem Flächenumsatz von je 1,4 ha. Kommunen mit den meisten Verkaufsfällen sind die Landeshauptstadt Hannover mit sieben Fällen, gefolgt von Isernhagen mit fünf Fällen, Wunstorf mit vier Fällen und Neustadt mit drei Fällen.

Der Schwerpunkt des Flächenumsatzes nach Größenklassen liegt im Jahr 2024 mit knapp 73 % bei Flächen bis 5.000 qm und damit leicht unter dem langjährigen Mittel von 75 %.

Der Durchschnittspreis aller veräußerten Grundstücke betrug im Jahr 2024 171 €/qm (Vorjahr: 134 €/qm). Während die durchschnittlichen Quadratmeterpreise in der Landeshauptstadt Hannover um 72 % und im direkten Umland im Vergleich zum Vorjahr um 46 % anstiegen, sanken die Preise für Gewerbeflächen in der äußeren Region um 24 %.

Bei der Betrachtung der Flächenanfragen aufgeschlüsselt nach Nutzungsgruppen belegen die Logistik, Speditionen und Fuhrunternehmen mit knapp 17% aller Anfragen Platz eins, gefolgt von Industrie und Verarbeitendem Gewerbe sowie Freizeit- und Gesundheitsdienstleistungen mit jeweils 10 %. Handwerk, (Kfz-)Werkstätten und Tankstellen stellen 9 % der Nachfrage und Hotels, Gastronomie und Vergnügungsstätten kommen auf 8 %.

Das Gewerbeflächenangebot (Stand April 2025) ist mit 651 ha erstmals seit 2016 gegenüber dem Vorjahr (622 ha) angestiegen. Im Verlauf der letzten zehn Jahre hat sich das Angebot um 16 % reduziert. Bezogen auf die Vermarktungsreife gliedert sich das Angebot in:

  • 55 ha sofort vermarktbare B-Plan-Flächen (erschlossen, kommunales Eigentum),
  • 150 ha später vermarktbare B-Plan-Flächen (nicht erschlossen und/oder privates Eigentum),
  • 446 ha F-Plan-Flächen (ohne rechtskräftigen B-Plan).

Hinsichtlich der Nutzungsmöglichkeiten sind für Projekt-entwicklungsgesellschaften vor allem Industrieflächen (GI-Flächen) wegen der Eignung für Drei-Schicht- oder Nachtbetrieb von Interesse. Das Flächenpotenzial der GI-Flächen in F- und B-Plänen ohne Brachflächen beträgt 43 ha (Vorjahr: 43 ha).

In der Region Hannover gibt es aktuell 14 größere Objekte (insgesamt 86 ha), die potenziell wiedernutzbaren Gewerbebrachen zugerechnet werden können. Die Hälfte dieser Brachflächen befindet sich in der Landeshauptstadt Hannover. Gründe für den derzeitigen Leerstand sind u. a. Altlasten und/oder Altbebauung, die eine Nachnutzung erschweren.

Zusätzlich zu den derzeit beabsichtigten Neuausweisungen von Gewerbeflächen mit B-Plan- oder F-Plan-Festsetzung sind in den Kommunen Vorschauflächen in einer Größenordnung von ca. 518 ha in der Diskussion.

Auf der Grundlage des Gewerbeflächenumsatzes der letzten zehn Jahre wurde die rechnerische Reichweite des Gewerbeflächenangebots der B-Plan-Flächen in Jahren In 14 (im Vorjahr: 15) der 21 Kommunen liegt die Reichweite des Flächenangebots unterhalb der kritischen Fünf-Jahres-Grenze, eines Zeitraums, der im Durchschnitt für die (Über-)Planung und Erschließung neuer F-Plan- oder Vorschauflächen benötigt wird. Hemmingen, Seelze, Wennigsen und Wunstorf verfügen derzeit über kein Gewerbeflächenangebot mit rechtskräftigem B-Plan.

Burgdorf, Hemmingen, Seelze, Wennigsen und Wunstorf verfügen derzeit über kein Gewerbeflächenangebot mit rechtskräftigem B-Plan. Als kritisch ist die rechnerische Reichweite – ebenfalls wie bereits im Vorjahr – vor allem für die Standorttypen Logistik, Dienstleistungen sowie wissens- und technologieorientiertes Gewerbe einzustufen.

Leitlinien der Gewerbeflächenentwicklung

Folgende Leitlinien der Gewerbeflächenentwicklung hat die Region Hannover gemeinsam mit den Städten und Gemeinden entwickelt:
  • Sicherstellung eines Gewerbeflächenangebots für alle Kommunen mit einer rechnerischen Reichweite von mindestens fünf Jahren als Grundbedarf,
  • Mobilisierung zusätzlicher Gewerbeflächen an den Arbeitsstättenschwerpunkten des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP),
  • Schaffung von Schwerpunktstandorten für großbetriebliche Ansiedlungen von Industrie- und Produktions- sowie Logistikbetrieben in ausreichender Dimensionierung für die überregionale Vermarktung an autobahnnahen Standorten,
  • Mobilisierung unzureichend genutzter Innenentwicklungsareale in Bestandsgewerbegebieten,
  • Revitalisierung von Gewerbebrachen, um den Freiflächenverbrauch zu begrenzen,
  • höherer ökologischer Standard beim Bauen von Gewerbeparks im kommunalen Einflussbereich.

Zur Umsetzung der Leitlinien hat die Region Hannover u. a. 2019 das Regionale Gewerbeflächeninvestitionsprogramm (REGIP) verabschiedet, um die Kommunen bei regional bedeutsamen Entwicklungsmaßnahmen finanziell zu unterstützen.

Ziel ist es, insbesondere Maßnahmen zur Brachflächenrevitalisierung oder Sanierungsmaßnahmen in bestehenden Gewerbegebieten umzusetzen. Fördervoraussetzungen sind Nachhaltigkeitskriterien und Mindeststandards der städtebaulichen Planung wie bspw. Regenwassermanagement und Bodenschutz, Stadtklima und Biodiversität, Energieversorgung aus erneuerbaren Energien und nachhaltige Mobilität. 

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