Regip - Förderrichtlinie 2021
Richtlinie über die Gewährung finanzieller Zuwendungen an Kommunen für regional bedeutsame Maßnahmen der Gewerbeflächenentwicklung und Gewerbebrachenrevitalisierung in der Region Hannover (REGIP)
- Region Hannover
Die Wirtschaftsförderung der Region Hannover ihre Förderrichtlinie REGIP für die Gewerbeflächenentwicklung mit Beschluss der Regionsversammlung vom 23.02.2021 geändert.
Zukünftig sind als Voraussetzung für die Förderung Nachhaltigkeitskriterien im Plankonzept zu berücksichtigen. Die Region Hannover hat sich dabei an Empfehlungen aus den Modellprojekten „Grün statt grau – Gewerbegebiete im Wandel (Wissenschaftsladen Bonn e. V.) und „Nachhaltige Gewerbegebiete“ des Innovationsverbundes Nachhaltiger Mittelstand orientiert.
Die Nachhaltigkeitskriterien beziehen sich u. a. auf die Einbindung benachbarter Biotope, die Versickerung von Oberflächenwasser, Photovoltaik und Begrünung auf Dächern, Nutzung erneuerbarer Energien und nachhaltige Mobilitätskonzepte im Quartier.
Dabei kann es sich um neue Gewerbegebiete wie auch Maßnahmen der Brachflächenrevitalisierung oder Sanierungsmaßnahmen in bestehenden Gewerbegebieten handeln.
Antragsberechtigt sind die Städte und Gemeinden in der Region Hannover.
Die Förderung ist zweistufig angelegt:
Förderfähig sind Machbarkeitsstudien, Fachgutachten, Planungs- und Nutzungskonzepte durch nicht rückzahlbare Zuwendungen an Kommunen von bis zu 100.000 € (im Ausnahmefall bis 150.000 €) bei einer Förderquote von 50%.
Förderfähig sind
Gewährt werden Darlehen in Höhe von bis zu 2 Mio. € bei einer Laufzeit von fünf (in Ausnahmefällen bis zehn) Jahren bei einer Förderquote von 50 % (in Ausnahmefällen bis 75 %).Voraussetzung die Gewährung von Förderdarlehen ist, dass eine entsprechende gutachterliche Bestandsaufnahme (Initialphase) vorliegt.
Gefördert wird – auch unabhängig von REGIP - im Rahmen des Projektes „Außenstelle für Natur“ die naturnahe bzw. insektenfreundliche Gestaltung von firmeneigenen Gewerbegrundstücken
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