Regip - Förderrichtlinie
Richtlinie über die Gewährung finanzieller Zuwendungen an Kommunen für regional bedeutsame Maßnahmen der Gewerbeflächenentwicklung und Gewerbebrachenrevitalisierung in der Region Hannover (REGIP)
Dabei kann es sich um neue Gewerbegebiete wie auch Maßnahmen der Brachflächenrevitalisierung oder Sanierungsmaßnahmen in bestehenden Gewerbegebieten handeln.
Antragsberechtigt sind die Städte und Gemeinden in der Region Hannover.
Die Förderung ist zweistufig angelegt:
Förderfähig sind Machbarkeitsstudien, Fachgutachten, Planungs- und Nutzungskonzepte durch nicht rückzahlbare Zuwendungen an Kommunen von bis zu 100.000 € (im Ausnahmefall bis 150.000 €) bei einer Förderquote von 50 %.
Förderfähig sind
Gewährt werden Darlehen in Höhe von bis zu 2 Mio. € bei einer Laufzeit von fünf (in Ausnahmefällen bis zehn) Jahren bei einer Förderquote von 50 % (in Ausnahmefällen bis 75 %).Voraussetzung die Gewährung von Förderdarlehen ist, dass eine entsprechende gutachterliche Bestandsaufnahme (Initialphase) vorliegt.
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