REGIP - Regionales Gewerbeflächen-Investitionsprogramm
Die Wirtschaftsförderung der Region Hannover bietet im Rahmen der Förderrichtlinie REGIP (Beschluss der Regionsversammlung vom 23.02.2021) nicht rückzahlbare Zuwendungen von bis zu 50.000 € für Städte und Gemeinden in der Region Hannover an.
Förderzweck
Gefördert werden Planleistungen (z. B. Machbarkeitsstudien, Sondierungen des Altlastenrisikos, Artenschutzgutachten, hydrologische Untersuchungen, Verkehrsgutachten) für:
- Neuschaffung von Gewerbeflächen
- Revitalisierung von Gewerbebrachen
- Transformation bestehender Gewerbegebiete
Nachhaltigkeitskriterien
© Umweltzentrum Hannover e. V.
Die Förderung ist an die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten im Plankonzept gebunden. Orientiert an den Empfehlungen der Modellprojekte „Grün statt grau – Gewerbegebiete im Wandel“ (Wissenschaftsladen Bonn e. V.) und „Nachhaltige Gewerbegebiete“ (Innovationsverbund Nachhaltiger Mittelstand) sollen u.a. folgende Kriterien beachtet werden:
- Einbindung benachbarter Biotope (z. B. ökologische Vernetzung),
- Versickerung von Oberflächenwasser (z. B. Entsiegelung),
- Photovoltaik und Dachbegrünung (Klimaschutz & Biodiversität),
- Nutzung erneuerbarer Energien (z. B. Solar, Geothermie, Nahwärme),
- Nachhaltige Mobilitätskonzepte (z. B. Radwege, ÖPNV-Anbindung, Ladeinfrastruktur).
Antragsberechtigt sind alle Städte und Gemeinden der Region Hannover.
Richtlinie
Kontakt
Arne Schütt
Region Hannover
Wirtschaftsförderung
Fachbereich Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung