Ausbildungslots*innen 2022-2025

03.12.2025  -  Verbesserung der individuellen Anschlussperspektiven beim Übergang Schule-Beruf von Schülerinnen und Schülern 
© Region Hannover

Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen haben neben der Berufsberatung und der Schulsozialarbeit einen erheblichen Unterstützungsbedarf bei der Entwicklung ihrer individuellen Anschlussperspektiven beim Übergang Schule ­Beruf.

Die Ausbildungslotsinnen und -lotsen sind kontinuierlich vor Ort erreichbar und gewährleisten in den Schulen den Informationstransfer und die Abstimmung zwischen allen am Prozess der Berufsorientierung Handelnden.

In der Schnittstellenfunktion informieren sie das Akteur*innennetzwerk – insbesondere die Berufsberatung – laufend über den aktuellen Stand des/der einzelnen Jugendlichen im Berufsorientierungsprozess.

 

  • Durchführung von Gruppenmaßnahmen nach § 48 SGB III (Information, Berufswahl-Strategie, Realisierungsstrategie, Bewerbung)
  • Einzelbetreuung der Schülerinnen und Schüler als Vor- und Nachbereitung der Gruppenmaßnahmen (sozialpädagogisch, Coaching, Bewerbungstraining)
  • Organisation von (zusätzlichen) Praktika sowie deren Vor- und Nachbereitung
  • Einführung und Nachhalten eines individuellen Berufswegefahrplanes (im Klassenverband)
  • Initiierung eines Berufsorientierungs-„Checks“ in den Vorabgangs- und Abgangsklassen zur Sicherstellung eines Anschlusses nach der allgemeinbildenden Schule für alle 

01.01.2022 – 31.12.2025 

Erfolg

über 9.000 Schülerinnen und Schüler aus den Schulabgangsklassen und Vorabgangsklassen der teilnehmenden Schulen der Region Hannover

Projektfinanzierung

  • Region Hannover
  • Agentur für Arbeit Hannover

Projektpartner

  • 27 Schulen in der Region Hannover
  • Bildungsträger:
    • ProBeruf
    • AWO
    • BNW
    • Ausbildung und Arbeit Plus 

Richtline Ausbildungslots*innen

  • Die Antragstellung folgt auf Basis der Richtlinie „Richtlinie zur Förderung von Ausbildungslots*innen an weiterführenden Schulen der Region Hannover“.
  • Für den Projektstart ab 01.01.2026 ist die Frist zur Einreichung des Antrages der 31.05.2025, dazu gehören
    • eine Finanzkalkulation mit Hilfe der zur Verfügung gestellten Vorlage – halten Sie vor Erstellen der Finanzkalkulation Rücksprache mit der Projektkoordinatorin Frau Goethe, Email: katharina.goethe@region.hannover.de, Tel.: 0511 – 61626796.
    • ein schulindividuelles Konzept zur Umsetzung des in der Richtlinie beschriebenen Projektes. Dieses geht zu 60 % in die Gesamtwertung ein (40% Finanzkalkulation).
      • Die in der Anlage genannte Gliederung gibt Hinweise, wie das eingereichte Konzept bewertet wird.
      • Für das Konzept müssen mindestens 60 Punkte erreicht werden, damit es für eine Förderung in Frage kommt.
      • Jedes Konzept muss von der Schulleitung der betreffenden Schule wie folgt gezeichnet sein: „Die Schule befürwortet die Umsetzung des genannten Konzeptes.“
    • formloses Anschreiben
  • Das Antragsformular selbst muss erst nach Zuschlag auf Basis der Richtlinie ausgefüllt werden.
  • Die Selbstverpflichtung der Schulen wird von der Region Hannover eingeholt, muss also nicht vom Träger eingereicht werden.

Die Region Hannover ist über den Fachbereich Wirtschafts- und
Beschäftigungsförderung strategischer Partner und fördert das Projekt anteilig.

 

 

 

Kontakt

Region Hannover
Leitung Koordinierungsstelle Bildung und Beruf
Katharina Goethe
Leitung Koordinierungsstelle Bildung und Beruf
Region Hannover
Beschäftigungsförderung
Fachbereich Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung
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