Gebäudeenergiegesetz (GEG) und Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Pflichten und Förderung für Nichtwohngebäude

Alles rund um Pflichten und Fördermöglichkeiten für Unternehmen bei der kostenfreien Online-Informationsveranstaltung der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN).

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kostenlos

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) auch bekannt als Heizungsgesetz ist zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Es schreibt u. a. Pflichten vor, die konkret Nichtwohngebäude und damit Unternehmen betreffen.

Im Rahmen der Online-Veranstaltung am 10.04.2024 von 9:00 – 11: 00 Uhr informieren die Rechtsanwältinnen Dr. Franziska Lietz und Jacqueline Anni Rothkopf der Energierechtskanzlei RITTER GENT COLLEGEN über die rechtlichen Neuerungen und Pflichten des GEG. Anschließend wird Eckard von Schwerin von der KfW Bankengruppe die Fördermöglichkeiten des BEG für Nichtwohngebäude beleuchten.

PROGRAMM

09:00 Uhr: Begrüßung
Neele Birnbaum, Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen

09:05 Uhr: Das Gebäudeenergiegesetz und seine Pflichten für Unternehmen
Dr. Franziska Lietz und Jacqueline Anni Rothkopf, RITTER GENT COLLEGEN Rechtsanwälte PartG mbB

10:00 Uhr: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Eckard von Schwerin, KfW Bankengruppe

11:00 Uhr: Ende

Veranstaltungsort

Online

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Region Hannover
Projektleitung & Betriebsberatung
Melanie Albrecht
Projektleitung & Betriebsberatung
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Wirtschaftsförderung
Fachbereich Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung
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